Ein Handwerker, dessen Hände zu sehen sind, hält ein Metallstück an ein sich drehendes Schleifgerät. Dadurch entsteht Funkenflug. 

Gewerbebetriebe und sonstige Anfallstellen


Sonstige Anfallstellen und Anfallstellen mit  gewerblichen Siedlungsabfällen

Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel bietet sonstigen Anfallstellen und Anfallstellen mit gewerblichen Siedlungsabfällen wie beispielsweise Gewerbebetrieben, freiberuflich Tätigen, Gemeindeverwaltungen, Altenheimen, Schulen oder Kindergärten ein attraktives Entsorgungssystem, welches sowohl für Restabfall als auch für Bio- und Papierabfall eine bestmögliche Entsorgung bietet.

Sonstige Anfallstellen und Anfallstellen mit gewerblichen Siedlungsabfällen sind den privaten Haushalten gleichgestellt. Das bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie können die gebührenfreien abfallwirtschaftlichen Angebote in haushaltsüblichen Mengen mitbenutzen.
  • Sie nehmen teil am günstigen Angebot für die Verwertung von Bioabfall.
  • Sie profitieren vom Gebührensystem.

Betriebe und Einrichtungen erhalten ein ökologisch hochwertiges und ökonomisch interessantes Leistungsangebot, mit dem sie ihre Entsorgung der Rest-, Bio- und Papierabfälle in haushaltsüblichen Mengen organisieren können.

Gerne beraten wir auch vor Ort um eine individuelle Lösung für die Entsorgung der im Betrieb anfallenden Mitarbeiterabfälle zu finden.


Welche Angaben werden benötigt?

Sie teilen uns Ihre betriebsspezifischen Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter und Art der Tätigkeit bzw. Institution) mit. Auf dieser Basis wird dann der zu Grunde zu legende Einwohnergleichwert (EWG) ermittelt. Die Betriebe und Einrichtungen erhalten eine Empfehlung für eine bedarfsgerechte Behälterausstattung für die Fraktionen Rest-, Bio- und Papierabfall.


Hinweis

Abfälle, die durch die gewerbliche Tätigkeit anfallen, sind über private Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. Die Regelungen der Gewerbeabfallverordnung sind zu beachten und einzuhalten.