Eine pyramidenförmige Ansammlung von blau-gelben Windeln. 

Windeltonne


Windeltonne

Mieter können ohne Unterschrift des Vermieters eine Windeltonne beantragen.


  • FÜR WEN IST DIE WINDELTONNE ?

    Die Windeltonne ist für Familien mit Kleinkindern (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) oder für zu pflegende Angehörige bzw. für Menschen mit einem Bedarf an Windeln und/oder Inkontinenzartikeln.

  • WAS IST DIE WINDELTONNE ?

    Die Windeltonne wird immer als eigenständiger Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 oder 240 Litern geliefert und ist nur für Windeln und sonstige Inkontinenzartikel bestimmt. Alle anderen Abfälle gehören nach wie vor in den Restabfallbehälter. Wichtig: Sie sind nicht dazu verpflichtet eine Windeltonne zu ordern. Sie können bei ausreichendem Volumen die Windeln und sonstige Inkontinenzartikel auch normal über den Restabfallbehälter entsorgen. Die Windeltonne unterscheidet sich aus Diskretionsgründen optisch nicht von den Restabfallbehältern.

  • WAS KOSTET DIE WINDELTONNE UND WIE ERFOLGT DIE ABFUHR ?

    Gebühren

    Die Windeltonne ist nicht kostenfrei. Für die Windeltonne wird jedoch keine Behältergebühr erhoben. Der Bürger zahlt lediglich die Leerungsgebühren und Zusatzzubehör (z.B. Filterdeckel oder Schwerkraftschloss), sofern dieses beantragt wurde.

    BehältergrößeGebühr/pro LeerungFilterdeckelSchwerkraftschloss
    120 Liter5,12 Euro54,00 Euro52,96 Euro
    240 Liter8,50 Euro65,00 Euro52,96 Euro

    Die Leerungen werden jeweils zu Beginn des nachfolgenden Jahres abgerechnet. Etwaiges Zusatzzubehör wird einmalig nach Montage abgerechnet.

    Abfuhr

    Die Windeltonne kann am Tag der üblich stattfindenden Restabfallabfuhr mit zur Leerung bereitgestellt werden.  Für die Windeltonne werden keine Mindestleerungen vorgegeben. Es werden nur die Leerungen abgerechnet, die tatsächlich in Anspruch genommen wurden.

  • WIE ERHALTE ICH DIE WINDELTONNE ?

    Um die Windeltonne zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen. Dieser Antrag kann vom Betroffenen, pflegenden Angehörigen oder einem gerichtlich bestellten Betreuer gestellt werden.

    Wird die Windeltonne für ein Kleinkind beantragt, so fügen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei. Eine einfache (unbeglaubigte) Kopie genügt. Menschen mit Bedarf an Inkontinenzartikeln und/oder Windeln legen bitte eine Bestätigung des behandelnden Arztes vor. Dazu einfach das Antragsformular mit zum Arzt nehmen und ihn im vorbereiteten  Feld unterschreiben lassen. 

    Die Auslieferung der Windeltonne erfolgt dann zeitnah durch den Behälterdienst des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel. Den Auslieferungstermin erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.

  • VERLÄNGERUNG DER WINDELTONNE

    Der Anspruch auf eine Windeltonne für Kleinkinder endet mit der Vollendung des 3. Lebensjahres, ebenso erlischt der Anspruch mit Auszug (auch bei Pflegefällen).

    Die Windeltonne kann verlängert werden, wenn im Haushalt weitere Personen leben, die anspruchsberechtigt sind. Schicken Sie uns hierzu (auch gerne per E-Mail) den entsprechenden Nachweis (Geburtsurkunde bei Kleinkindern, ärztlicher Nachweis bei Pflegefällen) unter Nennung des Aktenzeichens oder der Adresse und wir verlängern die Frist entsprechend bzw. entfristen die vorhandene Windeltonne.

    Achtung: Bei entfristeten Windeltonnen müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen, wenn die Windeltonne abgeholt werden soll.

  • ABHOLUNG DER WINDELTONNE

    Bei Windeltonnen für Kleinkinder setzen wir uns nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes mit Ihnen in Verbindung und teilen den Abholtermin für die Windeltonne mit. Ansonsten bitten wir um kurze Mitteilung, wenn Sie die Windeltonne nicht länger benötigen. Wir lassen sie dann vom Behälterdienst abholen. Hierzu bitten wir Sie die Windeltonne am Tag der Abholung so bereitzustellen, dass unser Team problemlos heran kommt. Die Tonne kann bei der Abholung noch befüllt sein.

  • UMZUG

    Wenn Sie innerhalb des Landkreises Mayen-Koblenz umziehen und auch am neuen Wohnort die Windeltonne behalten möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Unser Behälterteam zieht für Sie die Windeltonne um, d.h. wir holen die Windeltonne am bisherigen Wohnort ab und stellen diese am neuen Wohnort auf. Hierzu muss die Windeltonne frei zugänglich sein. Der Umzug dauert ca. 3-4 Werktage. Dafür behalten wir uns eine Gebühr in Höhe von 28,03 € vor.

    • Sie nehmen die Windeltonne einfach beim Umzug mit und bekommen von uns einen neuen Aufkleber geschickt mit der richtigen Anschrift. Der Aufkleber wird einfach auf den bisherigen Aufkleber geklebt. Die Alternative ist kostenfrei.

    Achtung: In beiden Fällen müssen wir jedoch Kenntnis darüber haben, zu welchem Zeitpunkt der Umzug stattfindet und wie die neue Anschrift lautet. 

  • WELCHE ALTERNATIVEN ZUR WINDELTONNE GIBT ES ?

    Bei einem höheren Restabfallaufkommen haben Sie weiterhin auch folgende Entsorgungsmöglichkeiten:

    • Restabfallsäcke (70 Liter), die zu den Terminen der Restabfallabfuhr bereitgestellt werden können. In den Verkaufsstellen im Landkreis Mayen-Koblenz erhalten Sie diese für 3,81 € pro Stück.

    • Stellung eines größeren bzw. weiteren Restabfallbehälters. In diesem Fall wenden Sie sich, falls Sie Mieter sind, an den Grundstückseigentümer/Vermieter. Dieser kann Änderungen der Abfallbehälter vornehmen.