Abfallgebührenbescheide werden versandt


Im Laufe des Monats März werden die Abfallgebührenbescheide für das Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz versandt. Dies teilt der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel mit.

Der Gebührenbescheid besteht wie in den Vorjahren aus zwei Teilen: Zunächst finden Sie die Berechnung für die Vorauszahlung 2023, mit der alle in einem Jahr anfallenden Grundgebühren abgedeckt sind. Des Weiteren folgt die individuelle Abrechnung für das zurückliegende Jahr 2022. Diese beinhaltet auch alle tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfallbehälter. Für die Nutzung des Bioabfallbehälters wird lediglich eine Behältergebühr erhoben, mit welcher alle Leerungen abgegolten sind.

Allen Gebührenbescheiden ist ein Informationsblatt beigefügt. Darauf sind Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie Erläuterungen zum Inhalt oder Begrifflichkeiten zu finden.

An dieser Stelle unser Tipp: Erteilen Sie uns zwecks Abbuchung der Abfallgebühren ein SEPA-Mandat und versäumen Sie so keine Fälligkeit mehr. Das SEPA-Mandat muss spätestens bis zum 27.03.2023 beim Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel eingegangen sein, damit es noch für die erste Fälligkeit am 15.04.2023 berücksichtigt werden kann. Bei verspätetem Eingang kann eine Abbuchung der ersten Fälligkeit nicht erfolgen.

Für etwaige Mitteilungen an den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel nutzen Sie am besten die dem Abfallgebührenbescheid beigefügte Änderungsmitteilung oder teilen Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage mit. Aufgrund der hohen Anzahl der versandten Gebührenbescheide und des damit verbundenen erhöhten Telefonaufkommens sind die Sachbearbeiter/-innen telefonisch jedoch eingeschränkt zu erreichen. Gerne können Sie auch unser Bürgerportal für die Übermittlung Ihres Anliegens nutzen.

Klicken Sie hier, für mehr Informationen und alle notwendigen Formulare zum Abfallgebührenbescheid.