Elektroschrott
Elektroaltgeräte sind Geräte, die mit Strom betrieben werden oder Batterien enthalten und nicht mehr genutzt werden – zum Beispiel Waschmaschinen, Kühlschränke, Toaster, Smartphones, Fernseher oder Lampen. Sie müssen fachgerecht entsorgt werden, da sie sowohl wertvolle Rohstoffe als auch Schadstoffe und Akkus enthalten.
Ein wichtiger Bestandteil der sicheren Entsorgung ist das sogenannte Thekenmodell, das seit dem 01.01.2026 an allen Wertstoffhöfen verpflichtend eingeführt wurde. Dabei geben Sie Ihre Geräte persönlich beim Fachpersonal ab, anstatt sie selbst in die Container einzuwerfen. Das Thekenmodell betrifft jedoch ausschließlich Geräte der Sammelgruppen 2 (Bildschirme und Monitore), 3 (Lampen) und 5 (Kleingeräte & kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik).
Grundlage hierfür ist das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) seit dem 01.01.2026. Es soll eine bessere Sammlung, mehr Sicherheit – insbesondere im Umgang mit Lithium-Batterien – sowie ein hochwertiges Recycling und die Wiederverwendung von Geräten fördern.

Damit künftig jede offizielle Sammelstelle eindeutig erkannt werden kann, wurde im Zuge der Novellierung des ElektroG ein einheitliches Sammelstellenlogo eingeführt. Dieses Sammelstellenlogo finden Sie ab dem 01.01.2026 bei den öffentlich-rechtlichen Sammelstellen für Elektroaltgeräte.
Bereits seit dem 01.07.2022 gilt zudem: Kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm können im Einzelhandel kostenlos zurückgegeben werden – auch ohne Neukauf. Ab dem 01.07.2026 ist auch der Einzelhandel verpflichtet, dieses Sammelstellenlogo auszuweisen.
Durch die richtige Entsorgung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.
WARUM GEHÖREN ELEKTROALTGERÄTE NICHT IN DEN RESTABFALL?
Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie Metalle (Kupfer, Aluminium, Gold), Kunststoffe und seltene Erden. Gleichzeitig stecken gefährliche Stoffe darin, zum Beispiel Blei, Quecksilber oder Cadmium.
Werden Elektroaltgeräte im Restmüll entsorgt, gehen diese Materialien verloren, Schadstoffe können in die Umwelt gelangen sowie Müllfahrzeuge beim Pressvorgang in Brand geraten. Eine hohe Brandgefahr von Batterien und Akkus besteht zudem auch bei den Verwertungsanlagen. Gesetzlich vorgeschrieben sind daher eine getrennte Sammlung und fachgerechte Entsorgung.
IHR BEITRAG ZUM UMWELTSCHUTZ
Indem Sie Elektroaltgeräte korrekt abgeben und das Thekenmodell nutzen, schützen Sie unsere Umwelt und tragen zur Ressourcenschonung bei. Jede korrekt entsorgte Waschmaschine, jeder Fernseher und jedes Smartphone helfen, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und Schadstoffe zu vermeiden.
FOLGEN VON ILLEGALER ENTSORGUNG
Wer Elektroaltgeräte illegal in der Umwelt entsorgt, riskiert:
- Schadstoffe im Boden und Grundwasser
- Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen
- Brandgefahr durch beschädigte Akkus
- Hohe Kosten für die Aufbereitung
Außerdem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder ggfs. Straftat, die Bußgelder bzw. Strafbefehle nach sich ziehen kann.REPAIR CAFÉ
Haben Sie schon versucht Ihr Elektrogerät zu reparieren, bevor Sie es entsorgen? Bei einem Repair Café haben Sie die Möglichkeit unter Anleitung erfahrener und ehrenamtlicher Fachleute Elektronik, Spielzeug und vieles mehr zu reparieren. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
ANNAHMESTELLEN
Institution Adresse Öffnungszeiten Wertstoffhof
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-EifelDeponie Eiterköpfe
An der L 117
(zwischen Plaidt und Ochtendung)Mo, Di, Mi, Fr 8 - 17 Uhr
Do 8 - 18 Uhr
Sa 8 - 13 Uhr
geschlossen an:
Rosenmontag (16.02.2026)
Karsamstag (04.04.2026)
Heiligabend (24.12.2026 ab 13:00 Uhr)
Silvester (31.12.2026 ab 13:00 Uhr)
Geschlossen an gesetzlichen Feiertagen.Caritas-Werkstätten St. Johannes Ludwig-Erhard-Straße 14
56727 MayenMo-Fr 8 - 17 Uhr
Sa 8 - 12 Uhr
geschlossen an:
Rosenmontag (16.02.2026)
Karsamstag (04.04.2026)
Heiligabend (24.12.2026)
Silvester (31.12.2026)
Geschlossen an gesetzlichen Feiertagen.Rhein-Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen gGmbH Hafenstraße 10
56575 WeißenthurmMo-Fr 8 - 17 Uhr
Sa 8 - 12 Uhr
geschlossen an:
Rosenmontag (16.02.2026)
Karsamstag (04.04.2026)
Heiligabend (24.12.2026)
Silvester (31.12.2026)
Geschlossen an gesetzlichen Feiertagen.Auch auf der Homepage der Stiftung EAR können Sie sich über die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten von Elektro- und Elektronikaltgeräten informieren.
Bitte beachten:
- Bitte achten Sie darauf, dass bei der Anlieferung von Elektroaltgeräten mit personenbezogenen Daten diese Daten vorab von Ihnen gelöscht werden sollten.
- Vor der Entsorgung von Elektrogeräten müssen Altbatterien, Altakkumulatoren sowie Leuchtmittel entnommen werden. Dies dient der Getrennterfassung und der Minimierung eines möglichen Brandrisikos.
- Für große oder schwere Geräte bringen Sie bitte eine Hilfsperson zum Ausladen mit. Das Betriebspersonal der Annahmestellen darf aus arbeitsschutz- und haftungsrechtlichen Gründen keine Geräte aus dem Fahrzeug ausladen. Die Anlieferung sollte bis spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit erfolgen.
RÜCKGABEMÖGLICHKEIT IM EINZELHANDEL
Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für E-Geräte von mind. 400 m², Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 m² verfügen (Annahme von E-Geräten bis Kantenlänge von 25 cm) sind ebenfalls zur Annahme verpflichtet.
Auch auf der Homepage der Stiftung EAR können Sie sich über die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten von Elektro- und Elektronikaltgeräten informieren.

VERWERTUNG
Die Ausstattung der Haushalte mit Elektrogeräten wächst seit Jahren. Früher oder später ist jedoch auch das modernste Gerät Schrott - und dennoch wertvoll. So gewinnt man aus 14 Tonnen Elektro-Altgeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1.000 Tonnen Gestein bearbeitet werden.
Eine getrennte Erfassung von Altgeräten ermöglicht es, Wertstoffe wie beispielsweise Edelmetalle, Aluminium, Kupfer, Zink, Nickel oder hochwertige Kunststoffe zu nutzen.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt die Rücknahme und Verwertung von Altgeräten. Jeder Bürger und Gewerbetreibende kann (in haushaltsüblichen Stückzahlen und Geräteabmessungen) seine alten oder defekten, haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos abgeben. Diese Geräte sind von der allgemeinen Sperrabfallabfuhr ausgeschlossen.
SYMBOL ZUR KENNZEICHNUNG/GETRENNTEN ERFASSUNG VON ELEKTROGERÄTEN
© BGBl. I 2015, 1763ALTGERÄTEGRUPPIERUNGEN
Die Elektrogeräte werden am Wertstoffhof in folgende Altgerätegruppierungen sortiert:
Gruppe 1: Wärmeüberträger,
Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100
Quadratzentimetern enthalten,
Gruppe 3: Lampen,
Gruppe 4: Großgeräte,
Gruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik,
Gruppe 6: Photovoltaikmodule.
