Neu im Landkreis Mayen-Koblenz?
Jeder Landkreis oder kreisfreie Stadt hat sein eigenes Abfallwirtschaftskonzept, d.h. es können je nach Wohnort Unterschiede in der Sortierung, Form und Häufigkeit des Einsammelns von Abfall und dessen Verwertung geben. Der nachfolgende Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über das Abfallwirtschaftssystem im Landkreis Mayen-Koblenz geben und Antworten auf die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang aufzeigen.
Die wichtigsten Themen
WIE ENTSORGE ICH WAS ?
Zur Grundausstattung jeden Grundstücks gehören Abfallbehälter für Bioabfall, Restabfall und Papierabfall. Eine "Gelbe Tonne" gibt es flächendeckend nicht (lediglich in der Verbandsgemeinde Weißenthurm wurde 2022 im Rahmen eines Pilotprojektes die gelbe Wertstofftonne eingeführt; Verkaufsverpackungen werden über den Gelben Sack entsorgt. Die Gelben Säcke werden gegen Ende jeden Jahres an jeden Haushalt im Landkreis Mayen-Koblenz verteilt bzw. bei der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt ausgegeben. Sie können kostenfrei Gelbe Säcke auch an diesen Stellen erhalten.
- Sperrabfall wird nach Anmeldung an Ihrer Adresse abgeholt oder kann mit dem Sperrmüllgutschein am Wertstoffhof kostenfrei abgeholt werden.
- Elektroschrott können Sie kostenfrei an den Annahmestellen für Elektroschrott abgeben.
- Holz- und strauchartige Grünabfälle können Sie über den Bioabfallbehälter entsorgen oder kostenfrei an jedem Grünabfallsammelplatz im Landkreis Mayen-Koblenz abgeben. Anderweitige Grünabfälle gehören in den Bioabfallbehälter.
- Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Batterien,..) können Sie in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei am Umweltmobil abgeben.
WIE IST DER ABFUHRRYTHMUS ?
- Bioabfall: 2-wöchig
- Gelber Sack: 3-wöchig
- Sperrabfall: 3-wöchig (nur nach voriger Anmeldung!)
- Papierabfall: 4-wöchig
- Restabfall: 4-wöchig
WO FINDE ICH MEINE ABFUHRTERMINE ?
Im Dezember jeden Jahres werden an alle Haushalte im Landkreis Mayen-Koblenz sog. "Abfallplaner" verteilt. Der Abfallplaner enthält die Abfuhrtermine, die Termine für das Umweltmobil, die Standorte der Grünabfallsammelplätze und die Sperrmüllgutscheine.
Grundsätzlich erhalten Sie bei der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt einen Abfallplaner für Ihre Gemeinde, sollte dies nicht der Fall sein, geben Sie uns per E-Mail oder telefonisch Bescheid - wir schicken Ihnen diesen gerne zu.
Zusätzlich können Sie die Termine online einsehen oder in der eigenen AbfallApp MYK, hier können Sie sich sogar an die Abfuhrtermine erinnern lassen.
Sie sind Mieter?
Grundsätzlich müssen Sie sich als Mieter bei dem Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel nicht anmelden. Wichtig ist, dass Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zusammen mit der vom Vermieter/Grundstückseigentümer/Hausverwaltung ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung anmelden. Die Einwohnermeldedaten bekommen wir einmal monatlich mitgeteilt.
Für die Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern ist grundsätzlich der Vermieter/Grundstückseigentümer/Hausverwaltung zuständig. Diese(r) ist grundsätzlich Gebührenschuldner und erhält zu Beginn jeden Kalenderjahres den Abfallgebührenbescheid.
Sie sind Eigentümer?
Den Neubau oder Eigentumswechsel muss dem Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel schriftlich angezeigt werden. Hierzu können Sie gerne diesen Vordruck verwenden und diesen uns per E-Mail oder Post ausgefüllt zukommen lassen. Diese Daten erhalten wir leider nicht automatisch.
Automatisch erhalten wir dagegen die Einwohnermeldedaten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Wichtig hierbei ist, dass wir zwar die einzelnen Personen übermittelt bekommen, jedoch nicht wissen, wer mit wem zusammen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, ebenso wenig, aus wie vielen Einheiten das zu veranlagende Gebäude besteht. Diese sog. "Haushaltsgemeinschaftserklärung" können Sie ebenfalls mit diesem Vordruck abgeben. Dies kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Sie Eigentum vermieten.
Die Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern können Sie oder ein von Ihnen beauftragter Verwalter vornehmen. Hierbei sind die von der Personenzahl abhängigen Mindestvolumina einzuhalten. Oberhalb dieser Grenze können Sie die Behälter grundsätzlich frei bestimmen.