Neu im Landkreis Mayen-Koblenz?
Jeder Landkreis oder kreisfreie Stadt hat sein eigenes Abfallwirtschaftskonzept, d.h. es können je nach Wohnort Unterschiede in der Sortierung, Form und Häufigkeit des Einsammelns von Abfall und dessen Verwertung geben. Der nachfolgende Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über das Abfallwirtschaftssystem im Landkreis Mayen-Koblenz geben und Antworten auf die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang aufzeigen.
Die wichtigsten Themen
WIE ENTSORGE ICH WAS ?
Zur Grundausstattung jeden Grundstücks gehören Abfallbehälter für Bioabfall, Restabfall und Papierabfall sowie die Gelbe Tonne.
- Sperrabfall wird nach Anmeldung an Ihrer Adresse abgeholt. Alternativ können Sie Sperrabfall auch selbst am Wertstoffhof anliefern. Hierfür melden Sie den Sperrmüll einfach über unser Sperrmüllportal oder unsere AbfallApp MYK an, Sie erhalten Anmeldeinformationen samt QR-Code mit denen Sie vor Ort anliefern und unmittelbar registriert werden können.
- Elektroschrott können Sie kostenfrei an den Annahmestellen für Elektroschrott abgeben.
- Holz- und strauchartige Grünabfälle können Sie über den Bioabfallbehälter entsorgen oder kostenfrei an jedem Grünabfallsammelplatz im Landkreis Mayen-Koblenz abgeben. Anderweitige Grünabfälle gehören in den Bioabfallbehälter.
- Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Batterien) können Sie in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei am Umweltmobil abgeben.
WIE IST DER ABFUHRRYTHMUS ?
- Bioabfall: 2-wöchig
- Gelbe Tonne: 3-wöchig
- Sperrabfall: 3-wöchig (nur nach voriger Anmeldung!)
- Papierabfall: 4-wöchig
- Restabfall: 4-wöchig
WO FINDE ICH MEINE ABFUHRTERMINE ?
Die Abfuhrtermine finden Sie online oder in unserer AbfallApp MYK, hier können Sie sich sogar an die Abfuhrtermine erinnern lassen.
Sie sind Mieter?
Grundsätzlich müssen Sie sich als Mieter bei dem Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel nicht anmelden. Wichtig ist, dass Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zusammen mit der vom Vermieter/Grundstückseigentümer/Hausverwaltung ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung anmelden. Die Einwohnermeldedaten bekommen wir einmal monatlich mitgeteilt.
Für die Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern ist grundsätzlich der Vermieter/Grundstückseigentümer/Hausverwaltung zuständig. Diese(r) ist grundsätzlich Gebührenschuldner und erhält zu Beginn jeden Kalenderjahres den Abfallgebührenbescheid.
Sie sind Eigentümer?
Den Neubau oder Eigentumswechsel muss dem Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel schriftlich angezeigt werden. Hierzu können Sie gerne diesen Vordruck verwenden und diesen uns per E-Mail oder Post ausgefüllt zukommen lassen. Diese Daten erhalten wir leider nicht automatisch.
Automatisch erhalten wir dagegen die Einwohnermeldedaten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Wichtig hierbei ist, dass wir zwar die einzelnen Personen übermittelt bekommen, jedoch nicht wissen, wer mit wem zusammen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, ebenso wenig, aus wie vielen Einheiten das zu veranlagende Gebäude besteht. Diese sog. "Haushaltsgemeinschaftserklärung" können Sie ebenfalls mit diesem Vordruck abgeben. Dies kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Sie Eigentum vermieten.
Die Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern können Sie oder ein von Ihnen beauftragter Verwalter vornehmen. Hierbei sind die von der Personenzahl abhängigen Mindestvolumina einzuhalten. Oberhalb dieser Grenze können Sie die Behälter grundsätzlich frei bestimmen.