Annahme und Gebühren
Was kann auf dem Wertstoffhof kostenfrei entsorgt werden?
- Altfette aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen
- Altglas (z.B. Flaschen, Marmeladen- oder Konservengläser) - kein Spiegel- oder Fensterglas
- Altkleider/Altschuhe
- Altmetall/Schrott, Kabel
- Batterien
- CDSs/ DVDs/ Blue-Rays
- Druckerpatronen
- Elektro-/ Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben in haushaltsüblichen Mengen
Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz zusätzlich noch:
- Holz- und strauchartige Grünabfälle
- Kork
- Laub
- Papier
- Problemabfälle. Hierfür steht das Umweltmobil regelmäßig am Wertstoffhof
- Rasenschnitt und Vertikutiergut von Rasen/ Wiese bis 2 cbm
- Sperrabfall aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen bis 6 m³ nach vorheriger Anmeldung. Anlieferung hier anmelden.
- Bauschutt und Erdaushub bis 1 m³
- Nachtspeicheröfen (asbesthaltige Geräte bitte verpackt anliefern)
Was kann auf dem Wertstoffhof kostenpflichtig entsorgt werden?
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Abfall | Stück | PKW-Koffer-raum | PKW-Kombi | je m³ (bis max. 6 m³) |
Restabfall | - | 5,00 € | 10,00 € | 37,50 € |
Sperrabfall 1) | - | 5,00 € | 10,00 € | 37,50 € |
Bioabfall inkl. sonstige Grünabfälle | - | 4,00 € | 8,00 € | 34,80 € |
Holz- und strauchartiger Grünschnitt2) | - | 4,00 € | 8,00 € | 34,80 € |
Rasenschnitt3) | - | 4,00 € | 8,00 € | 16,00 € |
gem. Bau- und Abbruchabfälle | - | 5,00 € | 10,00 € | 50,00 € |
Bauschutt4) | - | 5,00 € | 10,00 € | 40,00 € |
Erdaushub4) | - | 5,00 € | 10,00 € | 40,00 € |
Rollrasen | - | 5,00 € | 10,00 | 40,00 € |
Asbest5) | - | 40,00 € | 80,00 € | Hinweis unter 5) |
Dachpappe 5) | - | 40,00 € | 80,00 € | 390,00 € |
Styropor | - | 20,00 € | 40,00 € | 130,00 € |
Dämmmaterial5) | - | 20,00 € | 40,00 € | 130,00 € |
Altholz Kat. A I bis A III | - | 5,00 € | 10,00 € | 37,50 € |
Altholz A IV | - | 10,00 € | 20,00 € | 64,50 € |
Wurzelstöcke und Stubben | - | 10,00 € | 20,00 € | 37,50 € |
Flachglas | - | 10,00 € | 20,00 € | 37,50 € |
Folien/Kunststoffe (Verpackungs-material über duale Systeme) | - | 5,00 € | 10,00 € | 37,50 € |
PKW-Reifen ohne Felgen (max. 4 Stk.) | 3,20 € | - | - | - |
PKW-Reifen mit Felgen (max. 4 Stk.) | 5,70 € | - | - | - |
LKW-Reifen ohne Felgen (max. 4 Stk.) | 22,20 € | - | - | - |
LKW-Reifen mit Felgen (max. 4 Stk.) | 36,40 € | - | - | - |
Traktor-Reifen ohne Felge (max. 4 Stk.) | 36,40 € | - | - | - |
Big-Bag für Asbest Standartgröße (90x90x110) | 18,00 € | - | - | - |
Platten-Big-Bag für Asbest (260 cm lang) | 24,00 € | - | - | - |
Erläuterungen:
1) Für Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz: Sperrmüll bis zu 6 m³ je Anlieferung kann nach online-Anmeldung zweimal im Jahr kostenfrei selbst angeliefert werden; ab der 3. Sperrmüllselbstanlieferung fallen 38,36 € je Anlieferung an
2) Für Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz: Holz- und strauchartiger Grünschnitt bis zu 12 cm Durchmesser (Ast, Stamm) kostenfrei
3) Für Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz: Anlieferung von Rasenschnitt sind bis maximal 2 m³ pro Woche kostenfrei
4) Für Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz: Anlieferungen von nicht verwertbarem Erdaushub und Bauschutt sind bis maximal 1 m³ pro Monat pro veranlagtes Grundstück kostenfrei
5) Bis maximal 2 Tonnen pro Jahr. Asbest und Dämmmaterial nur in speziellen Verpackungen (z.B. Big-Bag). Hinweis: Bei Anlieferungen von Asbest, die nicht mit PKW-oder Kombikofferrraum angeliefert werden, erfolgt eine Verwiegung zu einem Tonnagepreis in Höhe von 280,00 €
Hinweis:
Aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist die Anlieferungen mit folgenden Fahrzeugen nicht mehr gestattet.
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
- Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 11 Metern
Bestimmungen zur Nutzung des Wertstoffhofes gemäß Entgeltordnung
- Öffnungszeiten:
- montags, dienstags, mittwochs, freitags 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- donnerstags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- samstags 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
(Annahmeschluss immer: 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten)
- Der Wertstoffhof ist für private Anlieferungen von haushaltsüblichen Mengen für Bürger und sonstige Gebührenzahler aus dem Landkreis Mayen-Koblenz, sowie für Bürger aus dem Landkreis Cochem-Zell und der Stadt Koblenz
- Ausgenommen sind Abfälle aus gewerblicher Tätigkeit
- Bei der Selbstanlieferung von Abfällen bestimmt sich das Entgelt nach der Art und Menge der Abfälle. Anfallende Entgelte sind unmittelbar am Wertstoffhof in bar oder per Kartenzahlung fällig
- Die Kubikmeter-Pauschalen ergeben sich je angefangenen halben Kubikmeter
- Soweit die Beseitigung / Verwertung angelieferter Abfälle einen zusätzlichen Aufwand erfordern, werden Zuschläge in Höhe der hierdurch entstandenen Mehrkosten erhoben
- Bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen, Verspätungen und Ausfällen, insbesondere infolge von Betriebsstörungen, behördlichen Verfügungen oder höherer Gewalt hat der Anlieferer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigungen
Grundlagen:
Benutzungsordnung des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel für die Zentraldeponie Eiterköpfe und den Wertstoffhof, Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel