Im März werden die Abfallgebührenbescheide im Landkreis Mayen-Koblenz versandt.
Der Gebührenbescheid besteht wie in den Vorjahren aus zwei Teilen: Zunächst finden Sie die Berechnung für die Vorauszahlung 2026, mit der alle in einem Jahr anfallenden Grund- und Behältergebühren abgedeckt sind. Des Weiteren folgt die individuelle Abrechnung für das zurückliegende Jahr 2025. Diese beinhaltet auch alle tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfallbehälter. Für die Nutzung des Bioabfallbehälters wird lediglich eine Behältergebühr erhoben, mit welcher alle Leerungen abgegolten sind.
Allen Gebührenbescheiden ist in diesem Jahr ein „Fragen-und-Antworten-Blatt“ beigefügt. Hier finden Sie die Antworten zu den uns meistgestellten Fragen.
An dieser Stelle unser Tipp: Erteilen Sie uns zwecks Abbuchung der Abfallgebühren ein SEPA-Mandat und versäumen Sie so keine Fälligkeit mehr. Das SEPA-Mandat muss spätestens bis zum 30.03.2026 beim Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel eingegangen sein, damit es noch für die erste Fälligkeit am 15.04.2026 berücksichtigt werden kann. Bei verspätetem Eingang kann eine Abbuchung der ersten Fälligkeit nicht erfolgen.
Aufgrund der hohen Anzahl der versandten Gebührenbescheide und des damit verbundenen erhöhten Telefonaufkommens sind die Sachbearbeiter/innen telefonisch eingeschränkt zu erreichen. Gerne können Sie sich auch per E-Mail, das Kontaktformular auf unserer Homepage oder über unser Bürgerportal mit Ihrem Anliegen an uns wenden.
Mehr Informationen und alle notwendigen Formulare zum Abfallgebührenbescheid finden Sie auf unserer Homepage unter www.azv-rme.de
