In der Sitzung der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel am 10. Dezember 2025 wurde über die Fortschreibung der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung für den kommenden Kalkulationszeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 beraten. Das seit 2016 bestehende Abfallwirtschaftssystem des Zweckverbandes basiert auf einer bedarfsgerechten, verursachergerechten und serviceorientierten Gebührenstruktur. Diese hat sich in den vergangenen Jahren als sachgerecht, praktikabel und transparent erwiesen und wird von der Bürgerschaft gut angenommen. Insbesondere die gezielte Mengensteuerung sowie die Nachvollziehbarkeit der Gebührenentwicklung haben zu einer hohen Akzeptanz beigetragen.
Für den neuen Kalkulationszeitraum ist lediglich eine Anpassung der Abfallgebühren von circa 2 – 5 % erforderlich. Hintergrund hierfür sind deutlich gestiegene Kosten in der öffentlichen Abfallentsorgung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgebaut haben und sich nun maßgeblich in der Gebührenkalkulation niederschlagen.
Zu den wesentlichen Kostentreibern zählen insbesondere die Entsorgung und Verwertung von Restabfall, dessen Behandlungspreise in den vergangenen Jahren signifikant gestiegen sind. Darüber hinaus wirken sich mehrere externe Faktoren kostensteigernd aus. Hierzu gehört vor allem die CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die zu höheren Aufwendungen für Kraftstoffe und Energie führt und damit unmittelbar den Betrieb der Abfallsammlung und -logistik betrifft.
Ein weiterer Faktor sind die steigenden Personalkosten, die unter anderem aus tariflichen Anpassungen sowie dem erhöhten Personalbedarf resultieren. Gleichzeitig erfordern gesetzliche Vorgaben und klimapolitische Zielsetzungen Investitionen in saubere und emissionsärmere Fahrzeuge. Die Beschaffung dieser modernen Straßenfahrzeuge ist mit deutlich höheren Investitions- und Finanzierungskosten verbunden als in der Vergangenheit.
Hinzu kommen Investitionen in die abfallwirtschaftliche Infrastruktur, unter anderem in eine Umschlaghalle für Kommunalabfälle, sowie weitere betriebliche Aufwendungen. Insgesamt ergibt sich gegenüber dem bisherigen Gebührenbedarf eine Kostensteigerung von mehr als 15 Prozent.
Die Gebührenkalkulation trägt dieser Sachlage Rechnung und ist darauf ausgerichtet, eine möglichst stabile Gebührenentwicklung sicherzustellen.
Um die erheblichen Kostensteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern, werden im Planungszeitraum 2026 bis 2028 vorhandene Überdeckungen früherer Kalkulationszeiträume gebührenmindernd eingesetzt. Dieser Einsatz entspricht den kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz zur Behandlung von Über- und Unterdeckungen und dient zugleich der Harmonisierung und Verstetigung der Gebührenentwicklung. Dadurch können die notwendigen Gebührenanpassungen trotz der genannten Belastungsfaktoren äußerst moderat gestaltet werden.
Mit der Fortschreibung der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung stellt der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel sicher, dass auch künftig eine zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Abfallentsorgung im Verbandsgebiet gewährleistet bleibt.
